Grundreinigung wird z. Bsp. nach Bau – und Wartungsarbeiten od. mehrmonatiger Schließung durchgeführt. Sie ist umfangreicher und geht auch an Stellen, die sonst vernachlässigt wurden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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